
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Veranstalter des Tropen Tango Festivals ist der Kloster 9 e.V. (im Nachfolgenden auch „wir“), eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden im Vereinsregister unter der Nummer VR6356, registriert beim Finanzamt Rüdesheim unter der UstIDNr. DE333779261. Anschrift und Kontaktmöglichkeit: Kloster 9 e.V., Klosterstraße 9, 65391 Wollmerschied
E-Mail: kloster_9@gmx.de
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert die kaufende Person die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Festivalordnung.
2. Kaufvertrag
Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der kaufenden Person und dem Veranstalter Kloster 9 e.V. zustande.
Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens der kaufenden Person erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der Emailadresse tickets@tropen-tango.de
Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Festivalticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Festivaltickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.
Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.
Die angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt die kaufende Person sämtliche Überweisungsgebühren.
Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig je QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist daher – wie Bargeld – an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.
Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.
3. Rückerstattung
Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt werden, kann die kaufende Person ihre Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.
In allen anderen Fällen (u. a. Programmänderungen, Witterung, Verlust der Eintrittskarte, verdeckte Sicht…) besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
4. Programmgestaltung
Die inhaltliche Verantwortung für die Musikdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstlern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern.
Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wieder.
Während der Programmdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Jede Person, die sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält, hat selbst für geeigneten Gehörschutz zu sorgen.
5. Ton- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender KünstlerInnen kann strafrechtliche Folgen haben.
Der Kloster 9 e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.
Bildrechte: Besucher räumen dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.
6. Festivalgelände
Der Zutritt zu allen dem Festival zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Festivalbesucher halten sich, sich an die Festivalordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis des Festivals führen.
Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit den an der Festivalkasse gekauften oder gegen Entwertung der Eintrittskarten erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich.
Sich auf dem Festivalgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband werden des Geländes verwiesen.
Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch.
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Eintritt zu verwehren, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Festivalgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
In den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt.
Das Festival findet größtenteils im Freien statt. Unterstellmöglichkeiten bestehen nur für einen Teil der Gäste.
7. Jugendschutz
Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz.
Kindern unter Jugendlichen unter 14 Jahren kann der Eintritt zum Festivalgelände verwehrt werden, wenn diese nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eltern haften für ihre Kinder und sind ihnen gegenüber auf dem gesamten zugehörigen Areal aufsichtspflichtig.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
9. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Festivalordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
10. Datenschutz
Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben der kaufenden Person werden nur in diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
Des Weiteren gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht
Auf das zwischen dem Kloster 9 e.V. und der kaufenden Person geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Festivalordnung
1. Allgemeines
Ihr betretet das Festivalgelände und alle dem Festival zugehörigen Flächen auf eigene Gefahr. Für eventuell entstandene Schäden kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
Gebt aufeinander acht und respektiert die Grenzen eurer Mitmenschen, so erleben wir alle ein wundervolles Tropen Tango Festival!
Sollte sich jemand nicht an die Festivalordnung halten, kann dies zu einem Hausverbot führen, das Ticket erlischt in diesem Fall ersatzlos.
2. Anfahrt
Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Das Parken Eurer Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Die Sicherheit Eurer Fahrzeuge können wir nicht gewährleisten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Wir halten Euch an, Fahrgemeinschaften zu bilden oder den ÖPNV zu nutzen. Das spart Platz und schont die Umwelt.
3. Awareness
Wir tolerieren keinen Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Quer- und Transfeindlichkeit, Altersdiskriminierung, Ableismus oder jede andere Form von Diskriminierung oder übergriffigem Verhalten! Wer sich damit nicht identifizieren kann, bleibt unserem Festival besser fern.
Sollte ihr belästigt oder diskriminiert werden oder dies beobachten, wendet euch gern an unser SpiritKeeperTeam, die Security oder jemanden von der Orgacrew – wir unterstützen euch und möchten dazu beitragen, dass ihr euch wieder sicher fühlt, um unser Festival unbeschwert zu genießen.
Gebt aufeinander acht und respektiert die Grenzen eurer Mitmenschen, so erleben wir alle ein wundervolles Tropen Tango Festival!
4. Camping
Das Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Campingfahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Caravanstellplätzen erlaubt. Es ist eine Plane mitzubringen, die ihr unter eurem Fahrzeug platziert – so können evt. austretende Flüssigkeiten nicht in den Boden gelangen.
Das Befahren der Zeltflächen ist nicht erlaubt. Es ist nicht möglich, Campingplätze zu reservieren.
Alle Besucher, die ein Zelt aufbauen, müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Zeltplatz und dessen Umgebung wieder aufgeräumt hinterlassen wird. Der Platz soll frei von Müll, Scherben, scharfen oder spitzen Gegenständen, Zigarettenfiltern und umweltschädlichen Materialien hinterlassen werden. Das Benutzen von Grills und Kochern mit offener Flamme ist nur erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr besteht und die Wiese dadurch nicht beschädigt wird. Das Benutzen von Einweggrills ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bitte informiert euch auf über die aktuellen Daten für den Rheingau-Taunus-Kreis oder fragt bei unserem Team nach.
Offenes Feuer ist generell nicht erlaubt. Bitte gesellt Euch an die eingerichtete(n) Feuerstelle(n). Glimmende oder glühende Gegenstände (z.B. Zigarettenstummel) dürfen nicht auf die Wiese oder ins Gehölz geworfen werden (Brandgefahr!!).
Wir können keine Gewähr für die Sicherheit Eures Zeltes oder Eures Eigentums übernehmen. Achtet unbedingt auf die Bäume rund um euren Stellplatz – aufgrund intensiver Wetterlagen können Äste abbrechen und herunterfallen.
Jede Person ist für ihre Sachen selbst verantwortlich.
Wir befinden uns auf freundlicherweise bereit gestelltem Land. Bitte hinterlasst die Wiese wirklich sauber! Benutzt nur 100% biologisch abbaubare Seife und Kosmetika auf der Wiese und der Buschdusche. Handelt (umwelt-)bewusst!
Zur Unterstützung der Sauberkeit auf dem Campingplatz wird bei der Bändchenausgabe ein Müllpfand in Höhe von 10 € erhoben. Diesen bekommt ihr bei Abreise gegen den an euch ausgehändigten Müllbeutel zurück.
Respektiert die Nachtruhe und das Ruhebedürfnis der anderen Festivalbesucher!
Der Betrieb von Soundsystems, Generatoren und anderen lärmenden Gegenständen ist nicht erlaubt.
5. Ton- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender KünstlerInnen kann strafrechtliche Folgen haben.
Der Kloster 9 e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.
Bildrechte: Besucher räumen dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Jede besuchende Person erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.
6. Festivalgelände
Respektiert bitte das Rauchverbot in den Innenflächen. Benutzt Aschenbecher. Lasst uns den Platz sauberer hinterlassen, als wir ihn vorgefunden haben.
7. Kinder und Jugendliche
Bitte achtet auf Eure Kinder. Unter 14-Jährige Kinder können vor Allem in den Abendstunden nicht mehr ohne volljährige Begleitperson auf das Festivalgelände.
8. Hunde
Lasst Eure Hunde zu Hause. Wenn Ihr sie dennoch mitnehmen müsst, haltet sie im gesamten Stadtgebiet und auf dem Festival- und Campinggelände unbedingt an der Leine.
Zuwiderhandlungen können einen Verweis vom Festival nach sich ziehen.